Witwen-Rente

Was ist eine Witwen-Rente? Die Witwen-Rente (Witwer, Witwen und die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente) werden von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt Man spricht deswegen von  Renten, wegen Todes, der Voraussetzung für ihre Gewährung nach dem Tod des versicherten Ehegatten bzw. Elternteils oder der Tod des geschiedenen Ehegatten eines Versicherten ist. Der Tod ist hierbei der Versicherungsfall. Die Renten wegen Todes sollen […]

Was ist eine Witwen-Rente?

Die Witwen-Rente (Witwer, Witwen und die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente) werden von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt Man spricht deswegen von  Renten, wegen Todes, der Voraussetzung für ihre Gewährung nach dem Tod des versicherten Ehegatten bzw. Elternteils oder der Tod des geschiedenen Ehegatten eines Versicherten ist. Der Tod ist hierbei der Versicherungsfall. Die Renten wegen Todes sollen ein Teil des  Unterhalt ersetzen, den bislang der Verstorbene erbracht hat. Während Witwen- und Waisenrenten Renten aus der Versicherung des Verstorbenen sind, ist die Erziehungsrente eine Rente aus der Versicherung der überlebenden Person.

Die Witwen-Rente errechnet sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Abhängig vom Einkommen des Ehepartners, wie lange man verheiratet war, ob man Kinder hat und in welchem Alter sie sich befinden, sein eigener Verdienst, ob Sie Erwerbseinkommen haben u.v.m.