Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV), nach dem SGB II und wollen wissen, wie hoch die monatliche Auszahlung ist? Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie das einfach berrechnen.
Wer darf das Arbeitslosengeld 2 – Hartz IV beziehen?
Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das sind Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ausländer haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 wie Deutsche, sofern Sie keine Touristen oder keine Saisonarbeiter, ihren Wohnsitz in Deutschland haben, eine Arbeitserlaubnis besitzen, …
Die Höhe des Arbeitslosengeld II richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragsstellers. Das Arbeitslosengeld II umfasst:
- den Regelbedarf nach § 20 SGB II,
- Mehrbedarfe nach § 21 SGB II und Art. 1 GG und
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
Darüber hinaus werden unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen erbracht:
- Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben dem Regelbedarf, „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gesondert berücksichtigt.
- Tragung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsberechtigte, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 2a SGB XI versicherungspflichtig sind (§ 251 Abs. 4 SGB V, § 59 Abs. 1 SGB XI)
- Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung nach § 26 SGB II
- Ergänzende Darlehen bei unabweisbarem einmaligem Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist (§ 24 Abs. 1 SGB II)
- Einmalsonderleistungen nach § 21 Abs. 6 SGB II