BAföG

Sie wollen eine Ausbildung machen oder studieren und brauchen finanzielle Hilfe? Mit dem BAföG Rechner können Sie ermitteln, was Sie an staatlicher Unterstützung erhalten könnten.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.

Ziele der BAföG Förderung

Hauptziele des BAföG sind die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Förderung in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten. Das Ziel einer Chancengleichheit in dem Sinne, allen Studenten ein nebenarbeitsfreies Studium zu ermöglichen, wird allerdings nur eingeschränkt erreicht. Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt, dass 67 % der Studierenden in Deutschland eine Neben-Erwerbstätigkeit ausführen, um das Studium und sonstige Kosten zumindest anteilig zu finanzieren.

Voraussetzungen für den BAföG Antrag

  • Die Leistungen des Schülers oder Studenten müssen erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird; dies wird grundlegend mit dem regelmäßigen Besuch der Ausbildungsstätte belegt. Ab dem fünften Semester einer Hochschulausbildung erfolgt eine Förderung nur noch, wenn der Betroffene zeitgerecht den normalen geforderten Leistungsstand des 4. Semesters erreicht hat. In besonders begründeten Fällen (Krankheit, Behinderung, Kinderbetreuung u. a.) kann die Frist überschritten werden.
  • Ausländer können Leistungen nach dem BAföG in der Regel dann beanspruchen, wenn sie ein von der Ausbildung unabhängiges Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen, etwa weil sie hier aufgewachsen sind oder ihr Aufenthaltsrecht von hier lebenden Eltern oder vom Partner ableiten.
  • Auszubildende müssen bei Beginn des Ausbildungsabschnitts (z. B. des Studiums) jünger als 30 Jahre sein, sofern nicht bestimmte Ausnahmetatbestände, wie etwa die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger oder der Erwerb der Hochschulzugangs- berechtigung auf dem 2. Bildungsweg ein Überschreiten der Altersgrenze rechtfertigen. Für den Beginn eines Masterstudiums liegt die Altersgrenze im Regelfall bei 35 Jahren.