Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist eine Aufwendung der einfachen Wegstrecke zur Arbeit. Mit unserem Rechner können Sie die Höhe Ihrer Pendlerpauschale ermitteln.

Die Pendlerpauschale, die eigentlich eine Entfernungspauschale ist, ist eine Aufwendung nach dem deutschen Einkommensteuerrecht, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstäte pauschaliert wird. Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen und es ist gleichgültig, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Kfz zur Arbeitsstelle gelangt. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis. Ebenso kann man die Pendlerpauschale von allen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen werden.

Die Pendlerpauschale gilt:

  • Nur an den Tagen, an denen der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht.
  • Die Pauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt, auch wenn zusätzliche Fahrten wegen einer mehrstündigen Arbeitszeitunterbrechung durchgeführt wurden.
  • Es werden nur die vollen Kilometer der einfachen Entfernung berechnet, d.h. dass damit Hin- und Rückfahrt abgegolten sind.
  • Es gilt eine Höchstgrenze von 4.500 € im Kalenderjahr. Mit Ausnahme kann ein höherer Betrag geltend gemacht werden nach § 9 Abs.1 Nr.4 und Abs.2 EStG.
  • Grundsätzlichwird die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätteabgerechnet. Die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte – trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen – in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird.

Höhe der Pendlerpauschale

  • in den Kalenderjahren 2001 bis 2003
    • 0,36 € für jeweils die ersten 10 Entfernungskilometer und
    • 0,40 € für jeden weiteren Entfernungskilometer
  • seit dem Kalenderjahr 2004
    • 0,30 € für jeden Entfernungskilometer